Krankenpflege SGB V

Leistungen der Krankenversicherung – SGB V – Behandlungspflege

 

Wenn Sie eine Verordnung häuslicher Krankenpflege von Ihrem Arzt bekommen haben, können Sie einen Pflegedienst mit der Durchführung der verordneten Maßnahmen beauftragen.

Wir erbringen sämtliche Leistungen der Behandlungspflege (SGB V) nach ärztlicher Verordnung

  • Wundversorgung

  • Injektionen (z.B. Insulin)

  • Blutzuckermessung

  • Blutdruck- und Pulskontrolle

  • Medikamentengabe und -kontrolle

  • Stomaversorgung

  • Parenterale Ernährung

  • Port-Versorgung

  • Aszites und Pleuredrainagen

  • etc.

Sollten Sie bei der Durchführung einer Behandlungspflege Hilfe benötigen und noch keine Verordnung bekommen haben, so sprechen Sie bitte Ihren Hausarzt oder uns an. Wir beraten Sie gerne.